Art der Bewilligung - Waffenerwerbsschein
1. Waffenerwerbschein (WES)
Gültigen Waffenerwerbsschein (WES) im Original in dreifacher Ausführung bei Abholung der Bestellung mitbringen. Voraussetzung ist ein gültiger Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (ZSA). Der Auszug aus dem Strafregister kann bei jeder grösseren Poststelle gegen Vorlage eines gültigen Passes oder einer ID bestellt werden. Oder online unter folgendem Link: https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de
Gesuch Waffenerwerbsschein (WES):
https://www.fedpol.admin.ch/content/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/erwerb/gesuch_wes-d.pdf
Gesuch Ausnahmebewilligung: (Verbotene Waffen und Zubehör):
https://www.fedpol.admin.ch/content/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/sammler/gesuch-aube-sammler-d.pdf
Das Gesuch für einen WES oder eine Ausnahmebewilligung muss bei der Kantonalen Polizeibehörde eingereicht werden.
Kantonale Waffenbüros:
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/waffenbueros/kantonale-waffenbueros-d.pdf
2. Ausweis
Gültigen Reisepass oder gültige Identitätskarte bei Abholung der Bestellung mitbringen.